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Struktur und Organisation

Leitung  

 

Dekan

Der Dekan leitet die Fakultät, führt den Vorsitz im Fakultätsrat, vollzieht dessen Beschlüsse und ist ihm verantwortlich. Er entscheidet über die Zuweisung der Stellen und Mittel im Benehmen mit dem Fakultätsrat. Er ist zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät, soweit gesetzlich oder in der Grundordnung nichts anderes bestimmt ist. Er ist verantwortlich dafür, dass die Hochschullehrer und die sonstigen zur Lehre verpflichteten Personen ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtungen und Aufgaben in der Betreuung der Studenten ordnungsgemäß erfüllen.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium der Fakultät. Er setzt sich aus Professoren, Mitarbeitern und Studenten zusammen. Aufgaben sind die Erarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen, Berufungsvorschläge und Planung des Studienangebotes.

Studienkommission

Das Sächsische Hochschulgesetz bestimmt in § 91, dass der Fakultätsrat für jeden Studiengang im Benehmen mit dem zuständigen Fachschaftsrat eine Studienkommission bestellt, der eigenständig Lehrende und Studierende paritätisch (!) angehören.

Der Studiendekan, also der Beauftragte des Dekans für alle Studienangelegenheiten, ist kraft Amtes Mitglied der Studienkommission und führt auch deren Vorsitz.

Die Studienkommission berät den Dekan bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes und ist vor der Erstellung und Änderung der Studien- und der Prüfungsordnung anzuhören. Sie besitzt zudem bezüglich ihrer Aufgaben ein Initiativrecht im Fakultätsrat.

Die Studienkommission führt die Befragungen der Studenten nach § 9 Abs. 3 Satz 7 SächsHSG im Zusammenwirken mit der Fachschaft durch. Hierbei handelt es sich um die Bewertung der Qualität der Lehre aus Sicht der Studierenden.

Die Studienkommission ist also ein Gremium, in dem die Studierenden Vorstellungen und Wünsche zu ihrem Studium äußern können, um dieses aktiv mitzugestalten. Sie tagt mindestens einmal pro Semester.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss setzt sich aus drei Professoren und einem studentischen Vertreter zusammen. Seine Mitglieder werden durch den Fakultätsrat gewählt, und er tritt mindestens einmal im Semester zusammen. Der Prüfungsausschuss überwacht die Einhaltung der Prüfungsordnungen.
Hier wird u. a. über Anträge zu Prüfungen und Verlängerung von Prüfungsfristen entschieden. Des Weiteren entscheidet er als Abhilfebehörde über Widersprüche von Studierenden gegen Entscheidungen in prüfungsrechtlichen Fragen.